
Der vorliegende Gesetzentwurf sehe vor, Wohnungseinbrüche künftig härter zu bestrafen. „Wohnungseinbruch ist ein Verbrechen, für die das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Zusätzlich wird der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen. Mit der Strafverschärfung können Ermittlungsbehörden künftig auf bessere Ermittlungsmöglichkeiten zurückgreifen. Zur Bekämpfung der meist organisierten Einbruchskriminalität wurde auf Drängen der Union das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufgenommen, für die die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist. Leider hat unser Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Strafverschärfung für Einbruchskriminalität lange Zeit nicht eingesehen. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Beharrlichkeit die SPD vom gesetzgeberischen Handlungsbedarf überzeugen hat“, betonte Zimmer.
Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft solle Einbrecher künftig abschrecken. Zimmer erklärte: „Wir machen deutlich: Wer als Dieb in eine Wohnung einbricht, begeht eine schwere Straftat. Darüber hinaus wünschen wir uns als Unionsfraktion noch weitere Ermittlungsbefugnisse, um organisierten Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen. Hier gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren“, so Zimmer abschließend.
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